Mit der Bonitätsampel liefern wir Ihnen eine Zusammenfassung der einzelnen im konkreten Fall gefundenen Bonitätsmerkmale. Die Bonitätsmerkmale listen wir anschließend im
Einzelnen für sie noch einmal auf: Rot bedeutet, dass so genannte harte Negativmerkmale zu der Person vorliegen und die Person deswegen akute Zahlungsschwierigkeiten haben kann. Liegen
harte Negativmerkmale vor, dann ist im Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte bereits mindestens ein aktueller Eintrag über die Person gespeichert.
Gelb bedeutet, dass so genannte mittlere oder weiche Negativmerkmale vorliegen. Hierbei handelt es sich um Zahlungsverzug in mindestens einem aktuell bekannten Fall. Dies heißt nicht,
dass die Person automatisch abgelehnt werden sollte, denn eine unbezahlt gebliebene Rechnung heißt nicht unbedingt, dass die Person nicht trotzdem die Miete pünktlich zahlen wird. Vielmehr
können Sie in solchen Fällen genauer prüfen, ob die Mietzahlungen zusätzlich abgesichert werden könnten.
Ist die Ampel grün, dann wurde die angefragte Person durch unser System eindeutig identifiziert, und es waren keine Negativmerkmale zuzuordnen.
Grau bedeutet dagegen, dass eine Identifizierung nicht möglich war. Daher ist es auf Grund der angegebenen Anfragdaten nicht möglich, eine Bonitätseinschätzung vorzunehmen. Dies kann zum Beispiel
vorkommen, wenn die angegebenen Adressdaten nicht plausibel sind oder die Person an der angegebenen Adresse nicht bekannt ist. Dafür gibt es sehr unterschiedliche Gründe: etwa bloßer
Schreibfehler bei der Anfrage, kürzlicher Umzug oder in wenigen Fällen, dass die Person uns tatsächlich unbekannt ist. In jedem Fall empfiehlt es sich nachzufragen um eventuelle
Unstimmigkeiten zu klären.
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