Factoring: Schnelle Liquidität durch den Verkauf von Forderungen |
| 04.07.2007 |
| Unter Factoring versteht man den Verkauf entstandener Forderungen an einen Käufer, den sog. Factor. Das
verkaufende Unternehmen erhält also sofort liquides Kapital, unabhängig davon, wann dessen Debitoren die ausstehenden
Rechnungen begleichen. |
Grundlagen des Factoring |
| Der Kaufpreis entspricht hierbei dem Gesamtbetrag der Forderungen, welcher allerdings um einen frei verhandelbaren
Prozentsatz für die Leistungen des Factors gemindert wird. Zu diesen zählen u. a. die Kapitalausschüttung an den
Verkäufer, die Übernahme des Delkredererisiko sowie das Debitorenmanagement. Factoringverträge werden normalerweise
langfristig abgeschlossen. Die Kapitalauszahlung des Factors erfolgt dabei in regelmäßigen zeitnahen Abständen,
unter Umständen sogar täglich. |
Echtes und unechtes Factoring |
| Unter echtem Factoring versteht man eine Geschäftbeziehung, in der der Factor das Delkredererisiko, also das
Risiko möglicherweise ausfallender Zahlungen übernimmt. Factoring ohne Übernahme dieses Risikos bezeichnet man als
unechtes Factoring. In Deutschland hat sich die Praxis des echten Factorings überwiegend durchgesetzt, da diese die
meisten Vorteile für beide Seiten mit sich bringt. So kann der Verkäufer sofort nach Verkauf über sichere finanzielle
Mittel verfügen und hat keinen internen Aufwand durch umfangreiche Mahnmaßnahmen bei Zahlungsverzug. Der Factor
hingegen kompensiert die Übernahme des Delkredererisikos durch günstigere Ankaufkonditionen.
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Verkauf Not leidender Portfolien |
| Neben der Praxis des Factorings, welche den wiederkehrenden Verkauf einer Gesamtheit entstandener Forderungen
vorsieht, gehen immer mehr Unternehmen dazu über, ihre Not leidenden, z. B. bereits titulierten und teilweise schon
erfolglos vollstreckten Forderungen zu verkaufen. Oft treten in diesen Fällen Inkassounternehmen als Factor auf, da
der Kapitalbedarf hierfür überschaubar ist. Notleidende Forderungen werden nämlich in der Regel in Portfolien, also
Forderungspaketen, verkauft, deren Erwerb eine abgeschlossene, nicht automatisch wiederkehrende Geschäftbeziehung
darstellt. Der Kaufpreis für ein solches Portfolio wird dabei jedes mal neu ermittelt und richtet sich u. a. nach
der Art der Forderungen, der Vermögenssituation der Schuldner und ggf. vorhandener Bürgen sowie nach Umfang und
zeitlichem Verlauf der bisher durch den Verkäufer erfolgten Mahn- und Klageaktivitäten. |
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