Factoring: Schnelle Liquidität durch den Verkauf von Forderungen

04.07.2007
Unter Factoring versteht man den Verkauf entstandener Forderungen an einen Käufer, den sog. Factor. Das verkaufende Unternehmen erhält also sofort liquides Kapital, unabhängig davon, wann dessen Debitoren die ausstehenden Rechnungen begleichen.

Grundlagen des Factoring

Der Kaufpreis entspricht hierbei dem Gesamtbetrag der Forderungen, welcher allerdings um einen frei verhandelbaren Prozentsatz für die Leistungen des Factors gemindert wird. Zu diesen zählen u. a. die Kapitalausschüttung an den Verkäufer, die Übernahme des Delkredererisiko sowie das Debitorenmanagement. Factoringverträge werden normalerweise langfristig abgeschlossen. Die Kapitalauszahlung des Factors erfolgt dabei in regelmäßigen zeitnahen Abständen, unter Umständen sogar täglich.

Echtes und unechtes Factoring

Unter echtem Factoring versteht man eine Geschäftbeziehung, in der der Factor das Delkredererisiko, also das Risiko möglicherweise ausfallender Zahlungen übernimmt. Factoring ohne Übernahme dieses Risikos bezeichnet man als unechtes Factoring. In Deutschland hat sich die Praxis des echten Factorings überwiegend durchgesetzt, da diese die meisten Vorteile für beide Seiten mit sich bringt. So kann der Verkäufer sofort nach Verkauf über sichere finanzielle Mittel verfügen und hat keinen internen Aufwand durch umfangreiche Mahnmaßnahmen bei Zahlungsverzug. Der Factor hingegen kompensiert die Übernahme des Delkredererisikos durch günstigere Ankaufkonditionen.

Verkauf Not leidender Portfolien

Neben der Praxis des Factorings, welche den wiederkehrenden Verkauf einer Gesamtheit entstandener Forderungen vorsieht, gehen immer mehr Unternehmen dazu über, ihre Not leidenden, z. B. bereits titulierten und teilweise schon erfolglos vollstreckten Forderungen zu verkaufen. Oft treten in diesen Fällen Inkassounternehmen als Factor auf, da der Kapitalbedarf hierfür überschaubar ist. Notleidende Forderungen werden nämlich in der Regel in Portfolien, also Forderungspaketen, verkauft, deren Erwerb eine abgeschlossene, nicht automatisch wiederkehrende Geschäftbeziehung darstellt. Der Kaufpreis für ein solches Portfolio wird dabei jedes mal neu ermittelt und richtet sich u. a. nach der Art der Forderungen, der Vermögenssituation der Schuldner und ggf. vorhandener Bürgen sowie nach Umfang und zeitlichem Verlauf der bisher durch den Verkäufer erfolgten Mahn- und Klageaktivitäten.
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