Neues GmbH-Recht ist am 01.11.2008 in Kraft getreten

21.11.2008
Mit dem MoMiG – dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Be-kämpfung von Missbräuchen – wird eine seit längerem geplante Gesetzesreform vollzogen. Diese wurde aufgrund der Rechtssprechung des Europäischen Gerichts-hofs infolge der Internationalisierung des Gesellschaftsrechts notwendig.
Folgende Vorteile soll das MoMiG bringen:
1.) Beschleunigung von Unternehmensgründungen aufgrund niedrigeren Min-destkapitals und geringerer Anforderungen an die Gründungsformalien als da sind
- Erleichterung des Kapitalaufwands sowie der Übertragung von Geschäftsanteilen
- Möglichkeit der haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft, der sogenannten 1 Euro GmbH oder Mini-  GmbH
- Einführung von Musterprotokollen
- Beschleunigung der Eintragung in das Handelsregister
2.) Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform und Abbau diverser Nachteile im internationalen Wettbewerb, insbesondere gegenüber der englischen Limited.
3.) Missbrauchsbekämpfung
Von dieser Reform sind alle GmbHs betroffen. Auch bereits bestehende Gesellschaften müssen beispielsweise ihren Gesellschaftsvertrag anpassen sowie eine Liste aller Gesellschafter in detailliert vorgegebener Form beim Handelsregister einreichen. Tun sie dies nicht, droht eine erhöhte persönliche Haftung.
Vgl. Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008
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