Insolvenzprognose für das Jahr 2007

13.06.2007
Bereits im letzten Jahr machte sich der Trend steigender Privatinsolvenzen und rückgängiger Unternehmensinsolvenzen bemerkbar. Nach den ersten Monaten dieses Jahres scheint sich auch im Jahr 2007 nichts daran zu ändern.

Rückgang der Unternehmensinsolvenzen im Januar 2007

Im Januar wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2.416 Insolvenzen von Unternehmen gezählt. Dies ist ein Rückgang der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahresmonat von 6,6%. Damit ist bereits seit Beginn des Jahres 2005 ein deutlicher Rückgang der Insolvenzen von Unternehmen zu verzeichnen. Die Privatinsolvenzen nahmen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 25,7% auf 8.961 Fälle zu. Zählt man zu den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen noch die Insolvenzen von privaten Schuldnern und Nachlassinsolvenzen hinzu so lag die Gesamtzahl der Insolvenzen im Januar 2007 bei 14.082 Fällen, was einen Zuwachs um 15,2% zum Vergleichsmonat im Jahr 2006 ausmacht.

Der Trend setzt sich weiter fort

Auch im Folgemonat Februar 2007 wurde der zu beobachtende Trend weiterhin bestätigt. Für diesen Monat meldete das Statistische Bundesamt 2.340 Unternehmensinsolvenzen, was sogar einen Rückgang zum Februar 2006 von 15,1% bedeutet. Mit 8.207 Fällen für den Februar 2007 nahmen dagegen die Verbraucherinsolvenzen um 22,2% im Vergleich zu dem Vorjahresmonat zu. Dank der guten Konjunktur ist auch weiterhin mit einer Abnahme der Unternehmensinsolvenzen für das Jahr 2007 zu rechnen. Dagegen macht die gestiegene Mehrwertsteuer und damit auch die Mehrausgaben für die privaten Haushalte einen Rückgang der Verbraucherinsolvenzen für diess Jahr eher unwahrscheinlich.

Große Summen an ausstehenden Forderungen

Auf insgesamt voraussichtlich 6,1 Milliarden Euro gegenüber 5,1 Milliarden Euro im gleichen Zeitraum des Vorjahres belaufen sich laut der Gerichte die Forderungen der Gläubiger für die beiden Monate Januar und Februar 2007. Die Unternehmensinsolvenzen machen hierbei zwar nur etwa 1/5 der Insolvenzfälle aus, dennoch entfällt auf sie die Summe von 2/3 aller Forderungen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
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