Weitere Novellierung des BDSG

03.09.2008
Nach dem Kabinettsbeschluss zum Referentenentwurf für mehr Transparenz beim Scoring und im Auskunfteiwesen im Sommer diesen Jahres liegt nun nach dem Datenschutzgipfel im September 2008 ein zweiter Gesetzentwurf zur Erweiterung des BDSG vor, mit welchem Verbraucherrechte gestärkt und strikte Regulierungen für die Nutzung personenbezogener Daten in der Wirtschaft geschaffen werden sollen.

Opt-In für Datennutzung in Handel und Werbung

Das geplante Artikel-Gesetz will einerseits die Betroffenenrechte hinsichtlich des Handels mit personenbezogenen Daten stärken, in dem die Verbraucher künftig durch Opt-In Lösungen selbst über die Datenweitergabe zu werblichen Zwecken ent-scheiden sollen. Auf der anderen Seite soll ein Datenschutzauditgesetz die Vergabe von Datenschutzgütesiegeln mit einer bundesweit einheitlichen Regelung zum Wettbewerbsvorteil für Unternehmen machen, die ihre Datenverarbeitungssysteme und -prozesse zertifizieren lassen wollen.

Stärkung der Datenschutzbeauftragten und Sanktionserweiterungen

Weiterhin wird die zweite Novelle die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten stärken, insbesondere im Hinblick auf Kündigungsschutz, Aus- und Fortbildung und Einbeziehung in Auditverfahren. Ebenso hat der Gesetzgeber in seinem Entwurf die Sanktionsmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen festgelegt: Hier sollen anstelle der bisherigen 50.000 Euro für Verstöße gegen Erhebung und Verarbeitung nun Bußgelder bis zu 300.000 Euro bei Nutzungsverstößen erhoben werden.

Informationspflicht bei Datenschutzpannen

Ein weiterer Kernpunkt der zweiten Novelle ist die Einführung von Informationspflichten bei Datenschutzpannen in Unternehmen, angelehnt an die in den USA bereits verankerten "Data Breach Notification Laws". Hier sind Unternehmen zukünftig verpflichtet, Datenschutzpannen gegenüber Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit bekannt zu geben. Der Gesetzentwurf sieht hier ausführliche Prozeduren vor. Weitere Fachgespräche und Diskussionen innerhalb der Fraktionen und Verbände sollen letztendlich eine für Verbraucher und Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen ausgewogene Regelung des Datenschutzes herbeiführen. Die Bundesregierung informiert aktuell zum Datenschutz in der Sonderausgabe "Spezial Blickpunkt Bundestag". Laden Sie sich die 20-seitige Broschüre hier als pdf-Datei runter (Größe: ca. 2,9 MB) und informieren Sie sich umfassend aus 1. Hand.
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