Zypries ist gegen private Gerichtsvollzieher |
| 05.06.2007 |
| Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich gegen den vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf zur
Reform des Gerichtsvollzieherwesens ausgesprochen. |
Der Anstoß kam von Länderebene |
| Der am 11.05.2007 gefasste Beschluss der Länderkammer geht auf eine Initiative Niedersachsens, Baden-Württembergs,
Hessens und Mecklenburg-Vorpommerns zurück, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren. Gerichtsvollzieher sollen
demnach künftig keine Beamten, sondern Beliehene sein, die unter Staatsaufsicht tätig werden. |
"Große Verantwortung der Gerichtsvollzieher" |
| "Gerichtsvollzieher vollstrecken Gerichtsentscheidungen und nehmen damit hoheitliche Aufgaben wahr, die
Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in erheblichem Maße betreffen können. Man muss bedenken, dass
Gerichtsvollzieher zur Erfüllung ihrer Aufgaben im äußersten Fall sogar körperliche Gewalt anwenden dürfen.
Befugnisse dieser Art sind mit großer Verantwortung verbunden, die Privaten nicht aufgebürdet werden sollten",
verdeutlichte Zypries ihre erheblichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Die Privatisierung des
Gerichtsvollzieherwesens würde darüber hinaus für die Betroffenen eine Kostenerhöhung von durchschnittlich über
200 Prozent mit sich bringen. Dadurch werde riskiert, dass ein Gläubiger bei kleineren Geldschulden darauf verzichte,
seine berechtigte Geldforderung vollstrecken zu lassen, weil er von den hohen Kosten - die er vorab zu tragen hat -
abgeschreckt sei. |
Verbesserung anstatt Neuorganisation |
| Die Bundesjustizministerin plädiert statt der geplanten Neuorganisation des gesamten Gerichtsvollzieherwesens
für eine Verbesserung des geltenden Systems. Vollstreckungsabläufe könnten durch die Einrichtung von
Vollstreckungsbüros, deren Infrastruktur mehrere Gerichtsvollzieher gemeinsam nutzen würden, sowie Leistungsanreize
im Gerichtsvollzieherkostengesetz und eine Verbesserung der Sachaufklärung optimiert werden. Die Sachaufklärung dient
der Ermittlung der allgemeinen Vermögensverhältnisse des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher. Eine Bund-
Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung befasst, steht kurz vor
dem Abschluss ihrer Arbeit. |
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| Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz |
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