Projekt Bürgerportale: Die De-Mail kommt |
| 18.02.2009 |
| Das Bundeskabinett hat Anfang Februar 2009 den Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen beschlossen. Das
Zauberwort heißt De-Mail. Dies ist ein neues Kommunikationsmittel, das ab 2010 den vertraulichen, zuverlässigen
und sicheren elektronischen Austausch rechtsgültiger Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Unternehmen über
das Internet ermöglichen soll.
Das Projekt "Bürgerportale" stellt einen Teil der High-Tech-Strategie und des E-Government-Programms 2.0 der
Bundesregierung dar. Damit setzt die Deutsche Bundesregierung die EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales
Recht um. |
Einsparungspotenzial für Bund und Bürger |
| Angeboten werden soll die De-Mail nur von akkreditierten, staatlich geprüften Providern. Zuständig ist das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die Akkreditierung muss alle drei Jahre erneuert werden. Als
Vorteile verspricht man sich: Schutz vor unerwünschtem Mitlesen und Diebstahl wichtiger Daten durch Dritte,
Betrugsverhinderung via Internet und Ausschluss von Spam. Hierfür soll eine lückenlose Verschlüsselung der
Übertragung und eine geschlossene Infrastruktur sorgen. Auf Behördenseite werden schnellere und kostengünstigere
Bearbeitungsprozesse, Bürokratieabbau und die Entlastung für nichtmobile Bürger erwartet. Das Einsparungspotential
für Verwaltung, Unternehmen und Bürger wird auf jährlich 1,5 Mrd. Euro geschätzt. Der Einsatz von De-Mail wird aber
auch für andere Bereiche erwartet, so beispielsweise für Online-Shops.
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Eindeutige Identifizierung als Schutz vor Missbrauch |
| Der Zugang soll sowohl natürlichen als auch juristischen Personen ermöglicht werden, wobei sich Interessenten
zunächst eindeutig identifizieren müssen. Dies etwa mittels Elektronischem Personalausweis oder durch das
Postident-Verfahren. Nach der Identifizierung wird eine besondere Kennung "de-mail.de" zugeteilt. Zusätzlich
soll eine dauerhaft verschlüsselte Speicherung von Dokumenten in einem elektronischen Tresor "De-Safe" möglich
sein. Die eindeutige Identifizierbarkeit macht nachvollziehbar, wer der Kommunikationspartner auf der anderen
Seite ist. Zudem erhält der Absender eine beweiskräftige Zugangsbestätigung. Die Nutzung durch die Bürger soll
zunächst freiwillig sein, wird keine besondere Software benötigen und so einfach zu handhaben sein wie E-Mail. Es
wird davon ausgegangen, dass der De-Mail-Versand für Bürger weitgehend kostenfrei angeboten wird. Damit stellt sich
De-Mail als sicherere Variante der E-Mail und als Alternative zum Postweg dar, mit der Bürger mit Behörden und Firmen
rechtssicher elektronisch kommunizieren können. |
Im Zeichen des BDSG |
| In einer Zeit jedoch, in der Datenschutz ein hoch sensibles Thema ist, stellt sich ganz nebenbei die Frage,
welche Möglichkeiten der Staat haben könnte, solche Daten dennoch einzusehen. Stichworte: Bundestrojaner und
Online-Durchsuchung. Auf jeden Fall aber hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Nachbesserungswünsche
angemeldet. Unter anderem würden die vorgeschlagenen Sicherheitsanforderungen noch nicht ausreichen. |
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