Projekt Bürgerportale: Die De-Mail kommt

18.02.2009
Das Bundeskabinett hat Anfang Februar 2009 den Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen beschlossen. Das Zauberwort heißt De-Mail. Dies ist ein neues Kommunikationsmittel, das ab 2010 den vertraulichen, zuverlässigen und sicheren elektronischen Austausch rechtsgültiger Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Unternehmen über das Internet ermöglichen soll. Das Projekt "Bürgerportale" stellt einen Teil der High-Tech-Strategie und des E-Government-Programms 2.0 der Bundesregierung dar. Damit setzt die Deutsche Bundesregierung die EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht um.

Einsparungspotenzial für Bund und Bürger

Angeboten werden soll die De-Mail nur von akkreditierten, staatlich geprüften Providern. Zuständig ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die Akkreditierung muss alle drei Jahre erneuert werden. Als Vorteile verspricht man sich: Schutz vor unerwünschtem Mitlesen und Diebstahl wichtiger Daten durch Dritte, Betrugsverhinderung via Internet und Ausschluss von Spam. Hierfür soll eine lückenlose Verschlüsselung der Übertragung und eine geschlossene Infrastruktur sorgen. Auf Behördenseite werden schnellere und kostengünstigere Bearbeitungsprozesse, Bürokratieabbau und die Entlastung für nichtmobile Bürger erwartet. Das Einsparungspotential für Verwaltung, Unternehmen und Bürger wird auf jährlich 1,5 Mrd. Euro geschätzt. Der Einsatz von De-Mail wird aber auch für andere Bereiche erwartet, so beispielsweise für Online-Shops.

Eindeutige Identifizierung als Schutz vor Missbrauch

Der Zugang soll sowohl natürlichen als auch juristischen Personen ermöglicht werden, wobei sich Interessenten zunächst eindeutig identifizieren müssen. Dies etwa mittels Elektronischem Personalausweis oder durch das Postident-Verfahren. Nach der Identifizierung wird eine besondere Kennung "de-mail.de" zugeteilt. Zusätzlich soll eine dauerhaft verschlüsselte Speicherung von Dokumenten in einem elektronischen Tresor "De-Safe" möglich sein. Die eindeutige Identifizierbarkeit macht nachvollziehbar, wer der Kommunikationspartner auf der anderen Seite ist. Zudem erhält der Absender eine beweiskräftige Zugangsbestätigung. Die Nutzung durch die Bürger soll zunächst freiwillig sein, wird keine besondere Software benötigen und so einfach zu handhaben sein wie E-Mail. Es wird davon ausgegangen, dass der De-Mail-Versand für Bürger weitgehend kostenfrei angeboten wird. Damit stellt sich De-Mail als sicherere Variante der E-Mail und als Alternative zum Postweg dar, mit der Bürger mit Behörden und Firmen rechtssicher elektronisch kommunizieren können.

Im Zeichen des BDSG

In einer Zeit jedoch, in der Datenschutz ein hoch sensibles Thema ist, stellt sich ganz nebenbei die Frage, welche Möglichkeiten der Staat haben könnte, solche Daten dennoch einzusehen. Stichworte: Bundestrojaner und Online-Durchsuchung. Auf jeden Fall aber hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Nachbesserungswünsche angemeldet. Unter anderem würden die vorgeschlagenen Sicherheitsanforderungen noch nicht ausreichen.
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