Neue Regeln für Kreditverkäufe

20.08.2008
Die Regierungskoalition will neue Regeln für die umstrittenen Weiterverkäufe von Immobilienkrediten aufstellen. Mit diesen Neuerungen soll den Darlehensnehmern ein ausgeweiteter Schutz geboten werden.

Positive Änderungen für Verbraucher ohne den Banken zu schaden

Bereits im Juni bestätigten Abgeordnete der Koalition das Abkommen zur Neuregelung der Kreditverkäufe. Es sei explizit darauf geachtet worden, dass die Verbraucher besser geschützt werden, ohne dabei die Banken unnötig und nachhaltig zu schaden. Ein wichtiger Punkt ist mitunter die Informationspflicht der Banken gegenüber den Kunden, ob ihr Darlehen weiterverkauft werden kann. Der Kunde hat dann die Wahl einen Kredit mit oder einen Kredit ohne Weiterverkaufsoption abzuschließen – natürlich gegen einen gewissen Aufpreis!

Kunden werden immer informiert

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Darlehensgeber künftig 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Folgeangebot zu unterbreiten hat oder den Darlehensnehmer darüber informieren muss, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Auch bei einem Verkauf seines Kredits muss der Kunde umgehend informiert werden.

Ausgeweiteter Kündigungsschutz

Des Weiteren ist eine Kündigung nur noch dann möglich, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und 2,5 Prozent des Nennbetrages des Darlehens in Verzug ist. Nach Aussage von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) entspreche dies, bei dem heute üblichen Zinssatz von 4 Prozent, einem Zahlungsrückstand von 6 Monaten.

Keine Chance für ein Sonderkündigungsrecht

Unberücksichtigt blieb hingegen ein Sonderkündigungsrecht, da nach Aussage des finanzpolitischen Sprechers der SPD, Hans-Ulrich Krüger, die verbesserte Transparenz sowie der angepasste Kündigungsschutz für ausreichenden Verbraucherschutz sorgen. Ebenfalls verzichtet wurde auf eine Regelung, die es nur Kreditinstituten, aber nicht Finanzinvestoren, erlaubt hätte, Kredite zu kaufen.
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