Noch mehr Sicherheit?
Noch mehr Informationen ! Dann nutzen Sie die Bonitätsprüfung Personen Premium. Diese enthält neben der Überprüfung der Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden auch eine komplette Überprüfung seiner Adresse (Adressverifizierung).
Neben dem Leistungsumfang der Bonitätsprüfung Personen kontrollieren wir, ob die angefragte Person an der angegebenen Adresse wohnhaft ist oder zumindest war. Sollte ein aktueller Umzug registriert sein, wird auch die neue Adresse einer Bonitätsprüfung unterzogen und Ihnen entsprechend mitgeteilt. Somit vermeiden Sie Forderungsausfälle oder gar Betrugsversuche durch die Angabe von falschen Adressdaten.
Was beinhaltet die Adressverifizierung?
• Postalische Korrektheit der Adresse (inkl. ggf. kleinerer Korrekturen) • Identifikation der Person an der Adresse (auf Vornamens bzw. Nachnamensebene)* • Zustellbarkeit der Person • Ggf. Umzugsinformationen mit neuer Anschrift
*Hinweis: Wenn eine Person nicht in einer Datenbank identifizierbar, d.h. bekannt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass sie nicht ggf. doch dort wohnhaft sein kann (es gibt in Deutschland keine öffentliche Datenbank, die alle aktuellen Anschriften beinhaltet). Die Bestätigung, dass eine Person an einer Anschrift bekannt ist, mindert jedoch die Betrugswahrscheinlichkeit und erhöht damit die Trefferquote einer Bonitätsprüfung.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die in der Bonitätsprüfung Personen Premium enthaltenen Informationen und vergleichen diese mit dem Inhalt der kostengünstigeren Bonitätsprüfung Personen.
Erklärung weiche / mittlere / harte Negativmerkmale**
Mit einer Bonitästprüfung Personen werden aus verschiedenen Quellen Bonitätseinschätzungen zur angefragten Person eingeholt. Diese beinhalten Auskünfte über aktuell bestehende Negativmerkmale wie Eintragungen in öffentliche Schuldnerverzeichnisse, laufende gerichtliche oder außergerichtliche Mahnverfahren, etc. Hierbei gilt in der Regel folgende grobe Einteilung: Weiche / mittlere Negativmerkmale (außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren), z.B. • Inkasso-Mahnverfahren eingeleitet • Fortlaufendes außergerichtliches Inkasso-Mahnverfahren nach Teilzahlung • Antrag auf Mahnbescheid • Antrag auf Vollstreckungsbescheid • Zwangsvollstreckung Harte Negativmerkmale (Einträge in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen), z.B. • Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung • Eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid") • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens / Beschlusses • Aufhebung des Insolvenzverfahrens
**Wichtiger Hinweis: Werden bei einer Ermittlung keine Negativmerkmale zurückgeliefert, bedeutet dies nicht automatisch, dass die abgefragte Person nicht existiert bzw. noch nie auffällig geworden ist. Es gibt keine Auskunftei die alle lebenden Personen in Deutschland gespeichert hat. In der Regel werden Datensätze zu Personen erst bei Bekanntwerden von Negativmerkmalen angelegt bzw. beauskunftet. So wird bei Prüfung auf Negativmerkmale lediglich überprüft, ob der Anfragedatensatz mit einem gespeicherten Negativdatensatz bei der Auskunftei übereinstimmt und wenn ja, dann entsprechend beauskunftet. So können bspw. größere Abweichungen im Anfragedatensatz sogar dazu führen, dass eigentlich vorhandene Negativmerkmale nicht zugeordnet und damit nicht beauskunftet werden können. Vorgeschaltene Adress- und Identitätsprüfungen können hier gute Dienste leisten, um eine höhere Trefferqualität zu erreichen. Adressermittlungsprodukte finden Sie hier.