BONITÄTSPRÜFUNG PERSONEN

Wir überprüfen die Zahlungsfähigkeit Ihrer Privatkunden – günstig, zuverlässig und schnell. Ob gegen die zu prüfende Person negative Einträge vorliegen, erfahren Sie innerhalb weniger Sekunden. So können Sie sofort und sicher reagieren.


Negative Einträge können zum Beispiel eine bereits abgegebene eidesstattliche Versicherung oder ein laufendes Verbraucherinsolvenzverfahren sein. Darüber hinaus liefert Ihnen die Bonitätsprüfung Personen ggf. bereits eingeleitete Inkasso- oder Gerichtsverfahren anderer Gläubiger gegen die zu prüfende Person. Unser Datenbestand umfasst das komplette aktuelle Schuldnerverzeichnis, Inkassomeldungen aus verschiedenen Branchen sowie den gesamten Bestand anderer großer Dienstleister.


2,74 EURO
(Preise inkl. MwSt.)

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die in der Bonitätsprüfung Personen enthaltenen Informationen und vergleichen diese mit dem erweiterten Inhalt der umfangreicheren Bonitätsprüfung Personen Premium.

Berichtsart Bonitätsprüfung Personen Bonitätsprüfung Personen Premium
Adressverifizierung Haken
Identifikation der Person Haken
Weiche / mittlere Negativmerkmale Haken Haken
Harte Negativmerkmale Haken Haken
Ausgabe von Aktenzeichen / Details bei Negativmerkmalen Haken Haken
Zusatzinformationen zur Person (sofern vorhanden) Haken

Erklärung weiche / mittlere / harte Negativmerkmale*

Mit einer Bonitästprüfung Personen werden aus verschiedenen Quellen Bonitätseinschätzungen zur angefragten Person eingeholt. Diese beinhalten Auskünfte über aktuell bestehende Negativmerkmale wie Eintragungen in öffentliche Schuldnerverzeichnisse, laufende gerichtliche oder außergerichtliche Mahnverfahren, etc. Hierbei gilt in der Regel folgende grobe Einteilung:

Weiche / mittlere Negativmerkmale (außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren), z.B.
• Inkasso-Mahnverfahren eingeleitet
• Fortlaufendes außergerichtliches Inkasso-Mahnverfahren nach Teilzahlung
• Antrag auf Mahnbescheid
• Antrag auf Vollstreckungsbescheid
• Zwangsvollstreckung

Harte Negativmerkmale (Einträge in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen), z.B.
• Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung
• Eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid")
• Eröffnung eines Insolvenzverfahrens / Beschlusses
• Aufhebung des Insolvenzverfahrens


*Wichtiger Hinweis: Werden bei einer Ermittlung keine Negativmerkmale zurückgeliefert, bedeutet dies nicht automatisch, dass die abgefragte Person nicht existiert bzw. noch nie auffällig geworden ist. Es gibt keine Auskunftei die alle lebenden Personen in Deutschland gespeichert hat. In der Regel werden Datensätze zu Personen erst bei Bekanntwerden von Negativmerkmalen angelegt bzw. beauskunftet. So wird bei Prüfung auf Negativmerkmale lediglich überprüft, ob der Anfragedatensatz mit einem gespeicherten Negativdatensatz bei der Auskunftei übereinstimmt und wenn ja, dann entsprechend beauskunftet. So können bspw. größere Abweichungen im Anfragedatensatz sogar dazu führen, dass eigentlich vorhandene Negativmerkmale nicht zugeordnet und damit nicht beauskunftet werden können. Vorgeschaltene Adress- und Identitätsprüfungen können hier gute Dienste leisten, um eine höhere Trefferqualität zu erreichen. Adressermittlungsprodukte finden Sie hier.

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