Die Nr.1 rund um Immobilien empfiehlt:
Mieter-Bonitätscheck Deutschland
Ausbleibende Mietzahlungen, Vandalismus, Mietnomadentum: Ein Horrorszenario für jeden Vermieter. Vergewissern Sie sich vor Abschluss eines Vertrages durch eine Mieter Auskunft, ob Ihr Miet- oder Kaufinteressent zahlungsfähig ist.
Mit der Prüfung Ihres Miet- oder Kaufinteressenten auf dessen Zahlungsfähigkeit erkennen Sie bereits vor Vertragsabschluss, mit wem Sie es zu tun haben. Hierfür greifen wir auf einen Bestand von fast 100 Millionen Bonitätsdaten zu.
In das Prüfergebnis eines Mieter-Bonitätschecks fließen personen- und sachbezogene Daten ein wie negative Zahlungserfahrungen, eidesstattliche Versicherung, Inkasso, Insolvenzverfahren und vieles mehr. Gleichzeitig erfolgt eine Bewertung des Adressumfeldes hinsichtlich der Kaufkraft. Durch tägliche Updates liefern wir immer die aktuellsten Informationen. Kurz: Alles, was Sie über Ihren poteniellen Mieter oder Käufer wissen müssen, wird sekundenschnell auf den Monitor geliefert. Das verschafft Ihnen als Vermieter oder Makler die nötige Sicherheit für eine schnelle Entscheidung.
In Zusammenarbeit mit ImmoblienScout24, dem größten deutschen Internet-Marktplatz für Immobilien, haben wir eine Innovation unter den Immobilienportalen geschaffen, die in Deutschland einzigartig ist. ImmobilienScout24 ist seit gut 10 Jahren im Internet tätig. Mit Sitz in Berlin beschäftigt das marktführende Immobilienportal über 450 Mitarbeiter. Gemeinsam bilden das SAF Portal und ImmobilenScout24 eine enge Partnerschaft im Bereich Bonitätsprüfung und Forderungsmanagement.
Mieter-Selbstauskunft inkl. Einwilligungserklärung (EWK)
Als Vermieter dürfen Sie diese Informationen bei Ihrem zukünftigen Mieter abfragen.
Einwilligungserklärung
Mit dieser unterzeichneten Erklärung des Mietinteressenten sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Anbei listen wir die möglichen Ausgabewerte:
Adressbewertung
Nach mikrogeografischen und soziodemografischen Gesichtspunkten liegt die Anfrageadresse in einfacher Wohnlage. Nach mikrogeografischen und soziodemografischen Gesichtspunkten liegt die Anfrageadresse in normaler Wohnlage. Nach mikrogeografischen und soziodemografischen Gesichtspunkten liegt die Anfrageadresse in gehobener Wohnlage.
Das Ergebnis der Adressbewertung wird bei der Einschätzung der Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit und der daraus resultierenden Handlungsempfehlung nicht berücksichtigt!
Handlungsempfehlung (Ampel):
Grüne Ampel Das Risiko von Zahlungsausfällen ist bei der angefragten Person nur gering. Dem Abschluss eines Mietvertrages steht nichts entgegen
Gelbe Ampel Unter Umständen kann es zu Zahlungsausfällen kommen. Bei Abschluss eines Mietvertrages empfehlen wir daher, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vertraglich zu vereinbaren.
Rote Ampel Auf Grund der vorhandenen negativen Bonitätsmerkmale empfehlen wir, vom Abschluss eines Mietvertrages Abstand zu nehmen.
Graue Ampel Die angefragte Person konnte unter Berücksichtigung der von Ihnen angegeben Daten nicht eindeutig identifiziert werden. Eine Bewertung der Zahlungsausfallrisiken kann daher leider nicht vorgenommen werden.
Mit einer Bonitästprüfung Personen werden aus verschiedenen Quellen Bonitätseinschätzungen zur angefragten Person eingeholt. Diese beinhalten Auskünfte über aktuell bestehende Negativmerkmale wie Eintragungen in öffentliche Schuldnerverzeichnisse, laufende gerichtliche oder außergerichtliche Mahnverfahren, etc. Hierbei gilt in der Regel folgende grobe Einteilung: Weiche / mittlere Negativmerkmale (außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren), z.B. • Inkasso-Mahnverfahren eingeleitet • Fortlaufendes außergerichtliches Inkasso-Mahnverfahren nach Teilzahlung • Antrag auf Mahnbescheid • Antrag auf Vollstreckungsbescheid • Zwangsvollstreckung Harte Negativmerkmale (Einträge in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen), z.B. • Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung • Eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid") • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens / Beschlusses • Aufhebung des Insolvenzverfahrens
*Wichtiger Hinweis: Werden bei einer Ermittlung keine Negativmerkmale zurückgeliefert, bedeutet dies nicht automatisch, dass die abgefragte Person nicht existiert bzw. noch nie auffällig geworden ist. Es gibt keine Auskunftei die alle lebenden Personen in Deutschland gespeichert hat. In der Regel werden Datensätze zu Personen erst bei Bekanntwerden von Negativmerkmalen angelegt bzw. beauskunftet. So wird bei Prüfung auf Negativmerkmale lediglich überprüft, ob der Anfragedatensatz mit einem gespeicherten Negativdatensatz bei der Auskunftei übereinstimmt und wenn ja, dann entsprechend beauskunftet. So können bspw. größere Abweichungen im Anfragedatensatz sogar dazu führen, dass eigentlich vorhandene Negativmerkmale nicht zugeordnet und damit nicht beauskunftet werden können. Vorgeschaltene Adress- und Identitätsprüfungen können hier gute Dienste leisten, um eine höhere Trefferqualität zu erreichen. Adressermittlungsprodukte finden Sie hier.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Produkten finden Sie hier.