Verjährungsrechner

Mit der großen Schuldrechtsreform, die seit dem 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, haben sich auch wichtige Änderungen bei den Verjährungsfristen ergeben. Mit diesem Verjährungsrechner erhalten Sie einen kleinen Überblick über die neue Rechtslage.

Der Rechner berücksichtigt ausschließlich das neue Gesetz und gilt nur für Forderungen, die nach dem 1. Januar 2002 entstanden sind. Bei Altforderungen, die vor dem 1.Januar 2002 entstanden sind, ist gesondert zu prüfen, ob sich die Verjährung entsprechend der Übergangsregelung nach altem oder neuem Recht richtet.

Datum des Anspruchs

Ihr Anspruch ist entstanden am:

Art des Anspruchs

 Ansprüche des täglichen Lebens, etwa auf Kaufpreis, Zinsen oder Werkslohn
 familien- und erbrechtliche Ansprüche
 rechtskräftig festgestellte Ansprüche, einschließlich Vergleiche; vollstreckbare Urkunden (ab Urteilsverkündung)
 kauf- und werkvertragliche Mängelansprüche (ab Ablieferung / Abnahme)
 Mängel an Bauwerken und eingebauten mangelhaften Sachen (ab Ablieferung / Abnahme)
 Ersatzansprüche, etwa aus Miete oder Leihe (ab Rückgabe der Miet- / Leihsache)
 Frachtkosten und Speditionskosten (ab Ablieferung des Gutes)

Verjährungsdatum

Ihr Anspruch verjährt am:*
* Auf Grund der Komplexität von Verjährungen nach Deutschen Recht dienen die Ergebnisse des Verjährungsrechners ausschließlich zu Ihrer Orientierung. Wir übernehmen für die Ergebnisse keine Gewähr.
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