GERICHTLICHES INKASSO MIT TITULIERUNG

Reagiert Ihr Schuldner nicht auf auf vorgerichtliche Inkassomaßnahmen, dann leiten wir rechtliche Schritte für Sie ein. Das Leistungspaket "Gerichtliches Inkasso mit Titulierung" umfasst die Durchführung des gesamten gerichtlichen Mahnverfahrens nach Deutschem Zivilrecht.


Im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens erwirken wir für Sie einen Mahnbescheid gegen Ihren Schuldner. Ihre Forderung wird durch ein einen Vollstreckungsbescheid abgesichert und in einem so genannten Schuldtitel manifestiert. Diesen Schuldtitel können Sie dann 30 Jahre lang durch einen Gerichtsvollzieher beim Schuldner vollstrecken lassen.

Prozess Gerichtliches Inkasso

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Berechnen Sie hier die Kosten Ihres Inkassovorgangs. Generell kostet Sie jeder Inkassovorgang im Erfolgsfall 7,74 € (Preis inkl. MwSt.).


Ablauf gerichtliches Inkasso mit Titulierung

Als registriertes Unternehmen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) sind wir im gerichtlichen Mahnverfahren vertretungsbefugt. Zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens wird daher direkt durch uns beim zuständigen Mahngericht ein Mahnbescheid beantragt. Ihr Vorteil: unabhängig von der Forderungshöhe berechnen wir Ihnen für die Durchführung des gesamten gerichtlichen Mahnverfahrens eine Pauschale in Höhe von EUR 25,00. Es entstehen Ihnen somit neben den Gerichtskosten keine streitwertabhängigen Gebühren oder Kosten.


Legt der Schuldner gegen diesen Mahnbeischeid binnen der gesetzlichen Frist keinen Widerspruch ein, wird auch der Vollstreckungsbescheid direkt durch uns beantragt. Erfolgt auch gegen diesen binnen gesetzlicher Frist kein Einspruch, erfolgt die Titulierung Ihrer Forderung.


Bitte beachten Sie:
gemäß unseren AGB bearbeiten wir ausschließlich Forderungen, die zum Zeitpunkt der Beauftragung unstreitig und fällig sind.


Der Ablauf der Verjährungsfrist darf nicht vor 1 Monat, gerechnet ab Beauftragung der Forderung, eintreten. Nutzen Sie hierzu bitte unseren Verjährungsrechner.


Bitte beachten Sie weiterhin, dass keine Bearbeitung von gerichtlichen Insolvenzverfahren und keine Bearbeitung bei Schuldnerwohnsitz im Ausland erfolgt. Überdies erfolgt keine Durchführung von streitigen Verfahren nach Widerspruch oder Einspruch im gerichtlichen Mahnverfahren.


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