Ihre Forderung wurde durch ein Mahngericht in Form eines Schuldtitels abgesichert? Dann überlassen Sie uns doch die weitere Bearbeitung bis zum Ausgleich der Forderungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Titulierung durch uns oder beipielsweise durch Ihren Rechtsanwalt erwirkt wurde.
Wir übernehmen die Beauftragung des für Ihren Schuldner zuständigen Gerichtsvollziehers. Zuvor überprüfen wir, ob der Schuldner bereits in einem anderen Fall die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, der Titel also somit für den Zeitraum von bis zu drei Jahren vollstreckbar ist. In so einem Fall übernehmen wir die gesamte Überwachung Ihres Schuldners und sind sofort zur Stelle, wenn sich dessen Vermögenssituation ändern sollte.
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Berechnen Sie hier die Kosten Ihres Inkassovorgangs. Generell kostet Sie jeder Inkassovorgang im Erfolgsfall 7,74 € (Preis inkl. MwSt.).
Zunächst erhält der Schuldner ein Schreiben unserer Kooperationsanwälte, in welchem die Zwangsvollstreckung angedroht wird. Bleibt hierauf die gewünschte Reaktion aus, folgt ein weiteres Schreiben mit letztmaliger Androhung dieser Maßnahme. Erfolgt auch jetzt kein Zahlungseingang, überprüfen wir erneut die Bonität des Schuldners und teilen Ihnen diese mit. Sie können nun, abhängig vom Ergebnis der Bonitätsprüfung zwischen verschiedenen Folgemaßnahmen entscheiden.
Alternative 1: Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtvollzieher
Wir beauftragen einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung Ihrer Forderung beim Schuldner. Bleibt diese erfolglos, wird die eidesstattliche Versicherung durch den Gerichtsvollzieher abgenommen. Die Zwangsvollstreckung wird eingestellt. In diesen Fällen erhalten Sie erneut die Wahl der Fortführung des Verfahrens durch Alternative 3 oder 4.
Alternative 2: Beitreibungsversuch durch unseren Außendienst
Alternativ können Sie einen Beitreibungsversuch durch unseren Außendienst beauftragen. Ihr Vorteil: es entstehen keine auslastungsbedingten Wartezeiten bis zur Bearbeitung Ihres Falles, der Zugriff beim Schuldner erfolgt also i. d. R. wesentlich schneller als bei der Beauftragung durch einen Gerichtsvollzieher. Ob der Einsatz unseres Außendienstes in dem gewünschten PLZ-Gebiet möglich ist, erkennen Sie daran, ob diese Alternative im Entscheidungsformular angezeigt wird oder nicht. Bei Erfolglosigkeit haben Sie die Wahl der Fortführung des Verfahrens durch Alternative 1 oder 4.
Alternative 3: Langzeitüberwachung
Mit nachweislicher Kenntnis der aktuellen Zahlungsunfähigkeit überführen wir den Vorgang auf Ihren Wunsch in das Überwachungsverfahren. Im Überwachungsverfahren wird der Schuldner in regelmäßigen größeren Abständen zur Rückführung der Forderung aufgefordert. Zudem wird das Datum der eidesstattlichen Versicherung überwacht und es werden nach deren Ablauf erneute Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Außendienstbesuche oder die erneute Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt.
Alternative 4: Einstellung des Verfahrens
Bitte beachten Sie: Bei diesem Service können Sie ausschließlich bereits titulierte Forderungen zur Beitreibung übergeben. Zur Bearbeitung Ihrer Forderung benötigen wir umgehend eine Rechtsanwaltsvollmacht zu jedem Einzelauftrag. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhaltem Sie per E-Mail zusammen mit der Rechnung für den jeweiligen Inkassofall. Bitte drucken Sie diese aus und schicken Sie diese inkl. Vorblatt unterschrieben vorab per Fax an 06221 / 8725-979 und anschließend im Original an die Rechtsanwaltssozietät w&w, Postfach 10 27 49, 68027 Mannheim.
Überdies benötigen wir sämtliche Originaltitel einschließlich Kostenfestsetzungsbeschlüsse sowie Unterlagen über bisherige Vollstreckungsmaßnahmen. Diese übersenden Sie uns bitte umgehend auf dem Postweg an die angegebene Anschrift. Bitte legen Sie in jedem Falle das Vorblatt bei, da nur so eine schnelle Zuordnung Ihrer Dokumente gewährleistet werden kann.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass keine Bearbeitung von gerichtlichen Insolvenzverfahren, keine Bearbeitung bei Schuldnerwohnsitz im Ausland sowie keine Durchführung von streitigen Verfahren erfolgt.