Inkassorechner

Unser exklusiver Inkassorechner unterstützt Sie bei Ihrer Entscheidung, wie weit wir für Sie gehen sollen – von Fall zu Fall:

• Grundsätzlich kostet Sie jeder an uns übergebene Fall einmalig nur 7,74 € Fallpauschale (inkl. 19 % MwSt.)
• Im Falle des Nichterfolgs berechnen Sie hier Ihre Kosten mit dem Inkassorechner
• Zum jeweiligen Ergebnis kommt die o. g. Anlagenpauschale sowie evtl. anfallende Auslagen (z.B. für   Adressermittlungen).

Berechnen Sie die Kosten Ihres Vorgangs:

Ihre Hauptforderung in €

Beschreibung der Konditionen

Allgemeine Kosten

Bei Beauftragung fällt eine Fallpauschale i.H.v. 7,74 € (inkl. MwSt.) pro Inkassovorgang an.

Vorgerichtliches Inkasso

Wird der Inkassovorgang im vorgerichtlichen Inkasso eingestellt, wird eine zusätzliche Inkassokostenpauschale i.H.v. 11,90 € (inkl. MwSt.) berechnet, sofern der Schuldner die ihm gegenüber geltend gemachten Gebühren nicht bezahlt hat. Hat der Schuldner die Gebühren bezahlt, werden diese auf die Fallpauschale angerechnet.
War eine Adressermittlung notwendig, werden die dadurch entstandenen Kosten zusätzlich bei Einstellung des Inkassovorgangs berechnet, sofern der Schuldner diese ihm gegenüber ebenfalls geltend gemachten Kosten nicht bezahlt hat.

Wird der Inkassovorgang nicht eingestellt und im Rahmen des gerichtlichen Inkassos mit Titulierung fortgeführt, werden die Fallpauschale und die eventuell angefallenen Adressermittlungskosten gestundet.

Gerichtliches Inkasso mit Titulierung

Wird der Inkassovorgang im gerichtlichen Inkasso mit Titulierung oder bei Übernahme des Inkassovorgangs in das Langzeitüberwachungsverfahren eingestellt, wird eine zusätzliche Fallpauschale i.H.v. 29,75 € (inkl. MwSt.) berechnet, sofern der Schuldner die ihm gegenüber geltend gemachten Gebühren nicht bezahlt hat. Hat der Schuldner die Gebühren bezahlt, werden diese auf die Fallpauschalen angerechnet. Die anfallenden Gerichtskosten für das gerichtliche Inkasso mit Titulierung berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz GKG.


War eine Adressermittlung notwendig, werden die dadurch entstandenen Kosten zusammen mit den angefallenen Gerichtskosten zusätzlich bei Einstellung des Inkassovorgangs berechnet, sofern der Schuldner diese ihm gegenüber ebenfalls geltend gemachten Kosten nicht bezahlt hat.

Wird der Inkassovorgang nicht eingestellt und im Rahmen des nachgerichtlichen Inkassos mit Zwangsvollstreckung fortgeführt, werden die Fallpauschalen und die eventuell angefallenen Adressermittlungs- und Gerichtskosten gestundet.

Nachgerichtliches Inkasso mit Zwangsvollstreckung

Für die Durchführung des nachgerichtlichen Inkassos mit Zwangsvollstreckung wird die Rechtsanwaltskanzlei W&W beauftragt.

Wird der Inkassovorgang nach Abschluss des nachgerichtlichen Inkassos mit Zwangsvollstreckung eingestellt, werden die in der Zwangsvollstreckung entstandenen Rechtsanwaltsvergütungen entsprechend der RVG-Tabelle sowie die bis dahin angefallenen Fallpauschalen (siehe vorgerichtliches und gerichtliches Inkasso) berechnet. Hat der Schuldner die Gebühren bezahlt, werden diese auf die Fallpauschalen angerechnet.

War eine Adressermittlung notwendig, werden die dadurch entstandenen Kosten zusammen mit den angefallenen Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zusätzlich bei Einstellung des Inkassovorgangs berechnet, sofern der Schuldner diese ihm gegenüber ebenfalls geltend gemachten Kosten nicht bezahlt hat.

Langzeitüberwachungsverfahren

Mit der Übernahme des Inkassovorgangs in das Langzeitüberwachungsverfahren erfolgt die Berechnung der bis dahin angefallenen Fallpauschalen und Rechsanwaltsvergütungen für das Zwangsvollstreckungsverfahren sowie die Berechnung von gegebenenfalls entstandenen Kosten für eventuell notwendige Adressermittlungen und Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, außer der Schuldner hat diese bezahlt.

Für die Durchführung des Langzeitüberwachungsverfahrens wird ausschließlich eine Erfolgsprovision i.H.v. 50% auf die eingezogenen und an den Kunden ausgekehrten Gelder erhoben. Gebühren und Kosten, die während des Langzeitüberwachungsverfahrens entstehen, übernimmt www.saf-portal.de.

Sonderkonditionen für Kunden unserer Partner

Kunden von AdvantagePlus erhalten bei Registrierung im SAF-Portal über www.tsystems.de/advantageplus mit ihrer T-Systems-Kundennummer ebenso wie Kunden von Perspektive Mittelstand, die sich über www.perspektive-mittelstand.de registriert haben, 10% Rabatt auf den Nettopreis der Fallanlagegebühr.

Allgemeine Hinweise

Die Fallpauschale bleibt in jedem Fall vereinnahmt.
Die Verrechnung der eingehenden Zahlungen erfolgt gemäß § 367 BGB.
Die Abrechnung erfolgt je Kunde / Monat.

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