Beschreibung der Konditionen |
Allgemeine Kosten |
| Bei Beauftragung fällt eine Fallpauschale i.H.v. 7,74 € (inkl. MwSt.) pro Inkassovorgang an. |
Vorgerichtliches Inkasso |
| Wird der Inkassovorgang im vorgerichtlichen Inkasso eingestellt, wird eine zusätzliche Inkassokostenpauschale i.H.v.
11,90 € (inkl. MwSt.) berechnet, sofern der Schuldner die ihm gegenüber geltend gemachten Gebühren nicht bezahlt hat. Hat der Schuldner die
Gebühren bezahlt, werden diese auf die Fallpauschale angerechnet.
War eine Adressermittlung notwendig, werden die dadurch entstandenen Kosten zusätzlich bei Einstellung des Inkassovorgangs berechnet, sofern der Schuldner diese ihm gegenüber ebenfalls geltend gemachten Kosten nicht bezahlt hat. Wird der Inkassovorgang nicht eingestellt und im Rahmen des gerichtlichen Inkassos mit Titulierung fortgeführt, werden die Fallpauschale und die eventuell angefallenen Adressermittlungskosten gestundet. |
Gerichtliches Inkasso mit Titulierung |
Wird der Inkassovorgang im gerichtlichen Inkasso mit Titulierung oder bei Übernahme des Inkassovorgangs in das Langzeitüberwachungsverfahren eingestellt, wird eine zusätzliche Fallpauschale i.H.v. 29,75 € (inkl. MwSt.) berechnet, sofern der Schuldner die ihm gegenüber geltend gemachten Gebühren nicht bezahlt hat. Hat der Schuldner die Gebühren bezahlt, werden diese auf die Fallpauschalen angerechnet. Die anfallenden Gerichtskosten für das gerichtliche Inkasso mit Titulierung berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz GKG. War eine Adressermittlung notwendig, werden die dadurch entstandenen Kosten zusammen mit den angefallenen Gerichtskosten zusätzlich bei Einstellung des Inkassovorgangs berechnet, sofern der Schuldner diese ihm gegenüber ebenfalls geltend gemachten Kosten nicht bezahlt hat. Wird der Inkassovorgang nicht eingestellt und im Rahmen des nachgerichtlichen Inkassos mit Zwangsvollstreckung fortgeführt, werden die Fallpauschalen und die eventuell angefallenen Adressermittlungs- und Gerichtskosten gestundet. |
Nachgerichtliches Inkasso mit Zwangsvollstreckung |
Für die Durchführung des nachgerichtlichen Inkassos mit Zwangsvollstreckung wird die Rechtsanwaltskanzlei W&W beauftragt. |
Langzeitüberwachungsverfahren |
Mit der Übernahme des Inkassovorgangs in das Langzeitüberwachungsverfahren erfolgt die Berechnung der bis dahin angefallenen
Fallpauschalen und Rechsanwaltsvergütungen für das Zwangsvollstreckungsverfahren sowie die Berechnung von gegebenenfalls entstandenen
Kosten für eventuell notwendige Adressermittlungen und Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, außer der Schuldner hat diese bezahlt.
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Sonderkonditionen für Kunden unserer Partner |
| Kunden von AdvantagePlus erhalten bei Registrierung im SAF-Portal über www.tsystems.de/advantageplus mit ihrer T-Systems-Kundennummer ebenso wie Kunden von Perspektive Mittelstand, die sich über www.perspektive-mittelstand.de registriert haben, 10% Rabatt auf den Nettopreis der Fallanlagegebühr. |
Allgemeine Hinweise |
| Die Fallpauschale bleibt in jedem Fall vereinnahmt. Die Verrechnung der eingehenden Zahlungen erfolgt gemäß § 367 BGB. Die Abrechnung erfolgt je Kunde / Monat. |